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Informationen für Patienten

Cannabis flos - zur medizinischen Anwendung und Therapie

Verzeichnis der aktuellen Informationen und Themen

Diese Texte informieren allgemein über medizinisches Cannabis, die Wirkung von Cannabis auf den menschlichen Körper, mögliche Nebenwirkungen und allgemeine Risiken des Konsums von Cannabis. Die Texte stammen aus der Broschüre "Cannabis Basisinformationen" die bei der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen erschienen ist. Ferner wurden uns Informationen und Texte vom DHV Deutscher Hanfverband zur Verfügung gestellt. Bei konkreten Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.

Cannabis - Wirkung, Nebenwirkungen und Risiken

Positiv erlebte Wirkungen

Charakteristisch ist ein breites Wirkungsspektrum. Die Wirkung von Cannabis ist abhängig von:

  • der Konsumform (rauchen, essen)
  • dem Konsumgerät (Joint, Pfeife)
  • der aufgenommen Dosis bzw. dem THC-Gehalt
  • der Umgebung (Setting)
  • der Person und ihren Erwartungen (Set)

Charakteristisch für die Wirkung von Cannabis ist das breite Spektrum psychischer Effekte. Die Wirkung hängt jeweils von einer Reihe Faktoren ab. Sowohl die Dosis und die Konsumform (rauchen, essen) als auch der Kontext des Konsums sowie die Persönlichkeit des Konsumenten und seine Erwartungen können die Wirkung beeinflussen.

Die subjektiv als positiv erlebten Wirkungen lassen sich folgendermaßen beschreiben:

 

  • Fühlen - Häufig ist der Rausch von euphorischen Gefühlen gekennzeichnet ("high") bei gleichzeitiger emotionaler Gelassenheit.
  • Denken - Übliche Denkmuster treten in den Hintergrund. Neuartige Ideen und Einsichten, verbunden mit starken Gedankensprüngen, prägen das Denken unter Cannabiseinfluss.
  • Gedächtnis - Das Kurzzeitgedächtnis wird gestört. Was vor 5 Minuten geschehen ist, gerät bereits in Vergessenheit. In Gemeinschaft Gleichgesinnter wird dies oft als amüsant erlebt.
  • Wahrnehmung - Subjektiv wird die Wahrnehmung intensiviert, sonst Nebensächliches wird deutlicher wahrgenommen. Wegen der Störung des Kurzzeitgedächtnisses scheint die Zeit langsamer zu verstreichen.
  • Kommunikation - Das Gemeinschaftserleben unter Freunden wird intensiviert, oft verbunden mit Albernheit. Konsumenten haben das Gefühl, sich besser in den anderen versetzen zu können.
  • Körpererleben - Einerseits schlägt das Herz schneller, andererseits erleben Konsumenten eine wohlige Entspannung. Ein Gefühl der Leichtigkeit bei gleichzeitig verlangsamten Bewegungen macht sich breit.

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Akute Risiken

Die unmittelbaren Risiken des Konsums von Cannabis sind in erster Linie psychischer Natur. Problematisch ist die partielle Unvorhersehbarkeit der Wirkung. Besonders Konsumenten, die mit der Wirkung von Cannabis noch nicht vertraut sind, sind davon betroffen. Aber auch bei erfahrenen Konsumenten und hoher Dosierung können sich unangenehme Wirkungen einstellen:

 

  • Fühlen - Statt Euphorie entstehen Angst und Panikgefühle. Psychotische Symptome wie Verwirrtheit und Verfolgungsideen ("Paranoia") sind möglich ("Horrortrip").
  • Denken - Aus Gedankensprüngen wird ein uferloses Durcheinander im Kopf. Konsumenten können keinen klaren Gedanken fassen ("Peilung verlieren") oder steigern sich in fixe Ideen.
  • Gedächtnis - Durch das gestörte Kurzzeitgedächtnis kommt es zu Erinnerungslücken und "Filmrissen".
  • Wahrnehmung - Konsumenten neigen zu Überempfindlichkeit bis hin zu Halluzinationen.
  • Kommunikation - Statt gemeinsamen Erlebens fühlen sich Konsumenten in "ihrem eigenen Film gefangen", nehmen ihre Umwelt nur eingeschränkt wahr. Sie erleben sich als ausgegrenzt, können sich nicht mehr mitteilen.
  • Körpererleben - Herzrasen, Übelkeit und Schwindel können sich einstellen. Ein Kreislaufkollaps ist möglich.

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Langfristige Folgen

Langfristiger Cannabiskonsum ist mit psychischen, sozialen und körperlichen Risiken verbunden. Die Forschung hat jedoch häufig sich widersprechende Befunde hervorgebracht.

Nach heutigem Kenntnisstand geht man davon aus, dass gravierende Hirnschäden wie sie von Alkohol bekannt sind, nicht verursacht werden. Als gesichert gelten die schädlichen Auswirkungen des Cannabisrauchs auf die Atemwege, wobei die schädlichen Auswirkungen des mit gerauchten Tabaks ebenfalls berücksichtigt werden müssen.

Vermutet wird, dass sich Cannabiskonsum in der Pubertät ungünstig auf die Entwicklung auswirkt.

Dauerhafter Cannabiskonsum kann zudem eine spezifische Abhängigkeit nach sich ziehen. Oft wird sie begleitet durch allgemeine Rückzugstendenzen bis hin zur sozialen Isolation.

 

In der Forschung wurden und werden eine Vielzahl möglicher langfristiger Folgen des Cannabiskonsums untersucht.

Folgendes ist bislang bekannt:

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Körperliche Folgen

Dauerhafter Cannabiskonsum hat eine Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit zur Folge (Aufmerksamkeit, Konzentration, Lernfähigkeit). Nach heutigem Kenntnisstand werden jedoch keine bleibenden Hirnschäden verursacht.

Starker Cannabiskonsum beeinträchtigt die Lungenfunktion. Zudem ist die Gefahr von Lungenkrebs erhöht, da der Cannabisrauch mehr Teer bzw. krebserregende Stoffe enthält als eine vergleichbare Menge Tabakrauch. Werden so genannte Joints geraucht, so enthalten diese in der Regel auch Tabak, der ebenfalls krebserregende Stoffe enthält.

(Anmerkung DHV: Dies ist die einzige Stelle in der DHS-Broschüre, die uns nicht auf dem aktuellen Stand der Forschung zu sein scheint. Ein größeres Lungenkrebsrisiko allein durch Cannabis konnte bisher nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, vermutlich deshalb, weil Cannabis auch eine krebshemmende Wirkung zugeschrieben wird. Tabak ist dagegen eindeutig krebserregend, die Warnung vor Misch-Joints mit Tabak also sehr berechtigt.)

Auswirkungen des Cannabiskonsums in der Schwangerschaft und auf das Neugeborene sind umstritten.

Die Forschung hat ebenfalls keine eindeutigen Belege für den Einfluss von Cannabis auf das Hormon- und Immunsystem erbracht. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass es bei Cannabiskonsum in der Pubertät zu einer verzögerten Entwicklung kommen kann.

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Psychische und soziale Folgen

  • Bei dauerhaftem Konsum kann sich eine psychische und eine milde körperliche Abhängigkeit entwickeln.
  • Verbreitet ist die Annahme, dass Cannabis Psychosen auslösen kann. Die Forschung ist hierzu allerdings nicht eindeutig.
  • Dauerhafter und intensiver Cannabiskonsum kann mit allgemeinen Rückzugstendenzen einhergehen. Dabei stehen Betroffene den Aufgaben des Alltags (Schule, Beruf etc.) häufig gleichgültig gegenüber. Lange Zeit sprach man in diesem Zusammenhang von einem so genannten "Amotivationalen Syndrom", das durch den Cannabiskonsum ausgelöst werde. Heute gilt die Annahme einer eindimensionalen Ursache- Wirkung- Beziehung als nicht mehr haltbar. Vielmehr müssen Eigenschaften der Person, die unabhängig vom Cannabiskonsum vorhanden sind, zur Erklärung eines demotivierten Gemütszustands herangezogen werden.

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Cannabis und Psychose

Durch die Einnahme von Cannabis - besonders von hohen Dosen THC - können akute psychotische Symptome ausgelöst werden. Diese verschwinden in der Regel wieder nach einigen Tagen.

Eine eigenständige "Cannabispsychose" ist nicht belegt. Man geht hingegen davon aus, dass bei vulnerablen (anfälligen) Personen, die Cannabis konsumieren, eine bislang verborgene psychotische Erkrankung eher zum Ausbruch kommt als bei abstinenten.

 

Relativ unstrittig ist, dass nach der Einnahme von Cannabis psychotische Symptome möglich sind. Besonders nach hohen Dosen von THC kann eine toxische Psychose ausgelöst werden, die gekennzeichnet ist durch Desorientiertheit, Halluzinationen, Depersonalisierung (gestörtes Ich-Gefühl) und paranoide Symptome. Diese Symptome verschwinden jedoch wieder nach einigen Tagen Abstinenz und hinterlassen in der Regel keine Folgeschäden.

In diesem Zusammenhang wurde in der Forschung lange Zeit auch über die Eigenständigkeit einer "Cannabispsychose" diskutiert, das heißt einer dauerhaften Psychose, die ausschließlich durch den Konsum von Cannabis ausgelöst wird. Heute geht man davon aus, dass es eine "Cannabispsychose" nicht gibt, sondern in diesen Fällen das Krankheitsbild der Schizophrenie vorliegt. Unklar ist allerdings, ob die an Schizophrenie Erkrankten auch ohne den Konsum von Cannabis an dieser einschneidenden Krankheit leiden würden. Man geht davon aus, dass es Personen gibt, die vulnerabel (anfällig) sind für die Erkrankung an Schizophrenie, und dass Cannabis die latente (verborgene) Psychose zum Vorschein bringen kann. Wissenschaftlich ließ sich die "Trigger-Hypothese" bislang zwar nicht eindeutig belegen, allerdings spricht einiges dafür, dass Cannabiskonsum den Ausbruch einer Schizophrenie beschleunigen kann, das heißt dass die Personen früher psychotische Symptome entwickeln als solche, die kein Cannabis konsumieren.

 

Etwa ein Prozent der Bevölkerung ist grundsätzlich von Schizophrenie gefährdet. Meist tritt die Krankheit zwischen der Pubertät und dem Alter von 30 Jahren auf. Dabei scheinen genetische Faktoren eine bedeutende Rolle zu spielen. Auffällig ist, dass unter den an Schizophrenie erkrankten Patienten ein höherer Anteil an Cannabiskonsumenten ist, als in der übrigen Bevölkerung. Diese Patienten nutzen vermutlich - genauso wie andere Konsumenten - die entspannende Wirkung von Cannabis.

Jedoch haben Studien ergeben, dass der Krankheitsverlauf dadurch eher ungünstig beeinflusst wird und mehr Rückfälle (erneute psychotische Schübe) zu verzeichnen sind, als bei Abstinenten.

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Cannabisabhängigkeit

Regelmäßiger Cannabiskonsum kann zu einer psychischen und einer milden körperlichen Abhängigkeit führen.

Kennzeichnend für eine Abhängigkeit sind erfolglose Versuche, den Konsum zu reduzieren oder einzustellen.

Solche Versuche sind meist gekennzeichnet mit typischen Symptomen wie innere Unruhe, Nervosität, Ängstlichkeit oder Depressionen.

Sichere äußere Anzeichen für eine Abhängigkeit gibt es nicht. Psychosoziale Risikofaktoren für eine Abhängigkeitsentwicklung sind in erster Linie:

  • eine labile psychische Gesundheit
  • ausschließlich Drogen konsumierende Freunde
  • frühzeitiger Beginn des Cannabiskonsums (unter 16 Jahren)
  • mangelnde soziale Unterstützung (in der Familie, von Freunden)
  • allgemeine soziale Perspektivlosigkeit (z. B. Arbeitslosigkeit)
  • kritische Lebensereignisse (z. B. Trennungserlebnisse)

Erst in der jüngsten Vergangenheit wurden in der Forschung Belege dafür erbracht, dass der dauerhafte Konsum von Cannabis mit Toleranzentwicklung und Entzugserscheinungen einhergehen kann. Beides sind wesentliche Kriterien für das Vorliegen einer körperlichen Abhängigkeit. Allerdings ist die körperliche Abhängigkeit bei weitem nicht so stark ausgeprägt wie beispielsweise bei Alkohol- oder Opiatabhängigen. Die psychische Abhängigkeit, die mit dem starken Wunsch verbunden ist, zu konsumieren, kann jedoch intensiv ausgeprägt sein. Betroffene Cannabiskonsumenten können den Konsum nicht mehr reduzieren oder haben bereits einige erfolglose Versuche hinter sich, den Konsum zu beenden.

Man geht davon aus, dass etwa 4 - 7 Prozent aller Cannabiskonsumenten eine Abhängigkeit entwickeln.

Die Gefahr, abhängig zu werden, ist nicht für jede/n Konsumierende/n gleich. Je nachdem, in welchem Maße so genannte psycho-soziale Risikofaktoren vorliegen, kann eine Person mehr oder weniger gefährdet sein, eine Abhängigkeit zu entwickeln. So geht man davon aus, dass psychische Probleme wie beispielsweise Depressionen das Risiko erhöhen, Cannabis im Sinne einer "Selbstmedikation" zu missbrauchen. Somit liegt das "wahre" Problem in vielen Fällen nicht primär in der Substanzwirkung, sondern in der psychischen Grundproblematik begründet.

Als ein wichtiger Risikofaktor gilt vor allem der frühe Einstieg in den regelmäßigen Cannabiskonsum: Je früher bereits regelmäßig Cannabis geraucht wird, desto wahrscheinlicher entwickeln sich später z. B. Abhängigkeitsprobleme. Als weitere Risikofaktoren sind auch der frühe Einstieg in den Zigaretten- und Alkoholkonsum zu nennen.

 

Das Risiko des Umstiegs auf andere "härtere" Drogen wurde lange Zeit unter dem Stichwort "Einstiegsdroge" kontrovers diskutiert. Dabei wurde die Beobachtung, dass fast alle Heroinabhängigen früher Cannabis geraucht hatten, zum Anlass genommen, Cannabis für den Umstieg auf Heroin verantwortlich zu machen. Was für Heroinabhängige rückblickend stimmt, trifft jedoch nicht auf Cannabiskonsumenten zu. Tatsächlich steigt nur ein sehr kleiner Teil der Cannabiskonsumenten auf andere Drogen um.

 

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Wer entscheidet, in welcher Form Medizinalhanfblüten an die Patienten abgegeben werden?

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arztes und des Patienten zu entscheiden, ob die Cannabisblüten verarbeitet, also granuliert und portioniert werden sollen, oder ob sie nur umgefüllt und ansonsten unverändert an die Patienten abgeben werden. Granuliert und portioniert wird grundsätzlich, wenn der Arzt dies auf dem Rezept vermerkt. Teilweise bestehen die Apotheker aber auch auf den Vorgang, wenn der Arzt nur die vorgeschriebene Dosis auf dem Rezept vermerkt hat. Dies kann umgangen werden, indem der Arzt die Dosierung nicht auf dem Rezept vermerkt, sondern diese gesondert auf einer schriftlichen Anweisung festhält. Aber auch diese schriftliche Anweisung wollen Apotheker teilweise einsehen, was zum Teil schon zu unschönen Diskussionen in diversen Apotheken geführt hat.

 

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Für welche Diagnosen bekommen Patienten in Deutschland legal Cannabis?

Die fünf häufigsten Diagnosen, wegen denen deutsche Patienten eine Ausnahmegenehmigung zum Kauf und Besitz von medizinischem Cannabis erhalten, sind chronische Schmerzen, Multiple Sklerose, ADHS, Tourette-Syndrom und depressive Störungen.

Theoretisch kann auch wegen jeder anderen Diagnose eine Ausnahmegenehmigung erfolgen, sofern der behandelnde Arzt dies unterstützt und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dem Antrag zustimmt.

Laut „Der Stand der medizinischen Versorgung mit Cannabis und Cannabinoiden in Deutschland, Franjo Grotenhermen, Alternativer Drogen- und Suchtbericht 2015“ gab es bisher Ausnahmegenehmigungen für folgende 62 Diagnosen:

 

Allergische Diathese, Angststörung, Appetitlosigkeit und Abmagerung (Kachexie), Armplexusparese, Arthrose, Asthma, Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), Autismus, Barrett-Ösophagus, Blasenkrämpfe nach mehrfachen Operationen im Urogenitalbereich, Blepharospasmus, Borderline-Störung, Borreliose, Chronische Polyarthritis, Chronisches Müdigkeitssyndrom (CFS), Chronisches Schmerzsyndrom nach Polytrauma, Chronisches Wirbelsäulensyndrom, Cluster-Kopfschmerzen, Colitis ulcerosa, Depressionen, Epilepsie, Failed-back-surgery-Syndrom, Fibromyalgie, Hereditäre motorisch-sensible Neuropathie mit Schmerzzuständen und Spasmen, HIV-Infektion, HWS- und LWS-Syndrom, Hyperhidrosis, Kopfschmerzen, Lumbalgie, Lupus erythematodes, Migraine accompagnée, Migräne, Mitochondropathie, Morbus Bechterew, Morbus Crohn, Morbus Scheuermann, Morbus Still, Morbus Sudeck, Multiple Sklerose, Neurodermitis, Paroxysmale nonkinesiogene Dyskinese (PNKD), Polyneuropathie, Posner-Schlossmann-Syndrom, Posttraumatische Belastungsstörung, Psoriasis (Schuppenflechte), Reizdarm, Rheuma (rheumatoide Arthritis), Sarkoidose, Schlafstörungen, Schmerzhafte Spastik bei Syringomyelie, Systemische Sklerodermie, Tetraspastik nach infantiler Cerebralparese, Thalamussyndrom bei Zustand nach Apoplex, Thrombangitis obliterans, Tics, Tinnitus, Tourette-Syndrom, Trichotillomanie, Urtikaria unklarer Genese, Zervikobrachialgie, Zustand nach Schädel-Hirn-Trauma, Zwangsstörung

 

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Bei welchen Krankheiten kann medizinisches Cannabis angewendet werden?

Da Cannabis ein breites und vielfältiges therapeutisches Spektrum hat, ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass medizinisches Cannabis durch die im Gesetz offen gehaltene Formulierung relativ frei verschrieben werden kann. Die Entscheidung, ob Cannabis als Medizin eingesetzt werden soll, liegt allein im Ermessen des Arztes in Absprache mit dem Patienten. Das wird natürlich nur der Fall sein, wenn der Arzt Hinweise auf eine Wirkung von Cannabis bei der entsprechenden Krankheit findet.

 

Es gibt also keinen expliziten Ausschlusskatalog von Krankheiten, für die medizinisches Cannabis angewendet werden kann. Anhaltspunkt dafür kann die Liste von Krankheiten sein, für die das BfArM bis zur Gesetzesänderung Ausnahmegenehmigungen erteilt hat:

 

Häufig:

  • chronische Schmerzen
  • Multiple Sklerose
  • Tourette-Syndrom
  • depressive Störungen
  • ADHS

 

Außerdem:

  • Allergische Diathese
  • Angststörung
  • Appetitlosigkeit und Abmagerung
  • Armplexusparese
  • Arthrose
  • Asthma
  • Autismus
  • Barrett-Ösophagus
  • Blasenkrämpfe
  • Blepharospasmus
  • Borderline-Störung
  • Borreliose
  • Chronische Polyarthritis
  • Chronisches Müdigkeitssyndrom
  • Schmerzsyndrom nach Polytrauma
  • Chronisches Wirbelsäulensyndrom
  • Cluster-Kopfschmerzen
  • Colitis ulcerosa
  • Epilepsie
  • Failed-back-surgery-Syndrom
  • Fibromyalgie
  • Hereditäre motorisch-sensible Neuropathie mit Schmerzzuständen und Spasmen
  • HIV-Infektion
  • HWS- und LWS-Syndrom
  • Hyperhidrosis
  • Kopfschmerzen
  • Lumbalgie
  • Lupus erythematodes
  • Migraine accompagnée
  • Migräne
  • Mitochondropathie
  • Morbus Bechterew
  • Morbus Crohn
  • Morbus Scheuermann
  • Morbus Still
  • Morbus Sudeck
  • Neurodermitis
  • Paroxysmale nonkinesiogene Dyskinese (PNKD)
  • Polyneuropathie
  • Posner-Schlossmann-Syndrom
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • Psoriasis (Schuppenflechte)
  • Reizdarm
  • Rheuma (rheumatoide Arthritis)
  • Sarkoidose
  • Schlafstörungen
  • Schmerzhafte Spastik bei Syringomyelie
  • Systemische Sklerodermie
  • Tetraspastik nach infantiler Cerebralparese
  • Thalamussyndrom
  • Thrombangitis obliterans
  • Tics
  • Tinnitus
  • Trichotillomanie
  • Urtikaria unklarer Genese
  • Zervikobrachialgie
  • Folgen von Schädel-Hirn-Trauma
  • Zwangsstörung

 

Allerdings gilt: Cannabis ist kein Wundermittel und hilft nicht allen Patienten! Insbesondere Patienten mit einem hohen Risiko für Psychosen oder Vorerkrankungen am Herzen müssen beim Konsum von Cannabis Vorsicht walten lassen. Generell ist eine ärztlich begleitete, gezielt durchgeführte Anwendung von Cannabis immer einer selbst organisierten Anwendung vorzuziehen. Auf Grund der jahrzehntelang blockierten Forschung und des fehlenden staatlichen Interesses an einer verstärkten Anwendung erfahren viele Patienten aber oft erst durch eigene Experimente, dass Cannabis ihnen hilft.

 

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Welche Mengen können verschrieben werden?

Laut BfArM gibt es Höchstmengen für Verschreibungen innerhalb von 30 Tagen.

Die Verschreibungshöchstmenge von Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität, bspw. Sativex, liegt bei 1.000 mg (eintausend Milligramm, bezogen auf den THC-Gehalt) und für Dronabinol bei 500 mg.

Für getrocknete Cannabisblüten ist eine Höchstmenge von 100.000 mg, also 100 g, innerhalb von 30 Tagen vorgesehen.

In begründeten Einzelfällen und unter Wahrung der erforderlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs dürfen diese Mengen nach Entscheidung des verschreibenden Arztes für einen Patienten, der in seiner Dauerbehandlung steht auch überschritten werden, allerdings muss das Betäubungsmittelrezept dann entsprechend mit dem Buchstaben „A“ (für Abweichung) gekennzeichnet werden.

 

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Welche Ärzte können medizinisches Cannabis verschreiben?

Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, mit Ausnahme von Tier- und Zahnärzten, können Cannabisblüten und Extrakte im Rahmen eines BtM-Rezepts verordnen.

 

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Wie sind die Chancen auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen?

Laut Gesetz sollen die Krankenkassen die Kosten für Cannabis-Medikamente übernehmen, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und andere Therapieformen ausgeschöpft sind beziehungsweise der Arzt im Einzelfall begründet, warum dies nicht geschehen soll. Die Krankenkassen dürfen nur in begründeten Einzelfällen die Kostenübernahme verweigern. Die aktuelle Situation zeigt allerdings, dass die Krankenkassen bereits viele Kostenübernahmeanträge abgelehnt haben - selbst bei bisherigen Ausnahmeerlaubnisinhabern, die bereits anhand der oben genannten Kriterien staatlich geprüft waren. Es ist davon auszugehen, dass es zukünftig zu weiteren Klagen vor Sozialgerichten kommen wird, in denen die Krankenkassen zur Erstattung der Kosten für medizinisches Cannabis verurteilt werden.

 

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Was müssen Ärzte und Patienten bei einer geplanten Kostenübernahme durch die Krankenkassen beachten?

Generell kann der behandelnde Arzt bei vorliegender Erkrankung und bereits erfolgter versuchter Behandlung mit anderen Medikamenten ein Privatrezept ausstellen, mit dem der Patient auf eigene Kosten medizinisches Cannabis in der Apotheke erwerben kann. Cannabis-Arzneimittel müssen auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Wenn die Kostenübernahme durch die Krankenkasse beabsichtigt wird, sind laut Krankenkassen wie der AOK folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung
  • nicht zur Verfügung stehende allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapie oder nicht anwendbare Therapieformen
  • eine Aussicht auf positive Entwicklung

 

Bei der erstmaligen Verordnung ist auch bei einer vorliegenden Ausnahmeerlaubnis ein Antrag auf die Genehmigung der Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V bei der Krankenkasse zu stellen. Zur Ermittlung des im Einzelfall bestehenden Versorgungsanspruches ist bereits vor der ersten Verordnung ein Genehmigungsverfahren der Krankenkasse erforderlich. Dieser Antrag muss folgende Dinge enthalten:

  • den ausgefüllten Arztfragebogen zu Cannabinoiden für einen Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V
  • die genaue Angabe/Verordnung des Arzneimittels: Angabe Wirkstoff, Handelsname, Rezeptur, Darreichungsform, Art der Anwendung etc.
  • Angaben, ob eine Ausnahmeerlaubnis für den Cannabis-Erwerb vorlag (gilt nur für Patienten, bei denen das bereits der Fall war)
  • die Kennzeichnung bei Verordnung im Rahmen einer ambulanten Palliativversorgung nach § 37b SGB V (gilt nur für diese Patienten)

 

Was es zu beachten gibt: Über den Kostenübernahmeantrag müssen die Krankenkassen innerhalb von drei, bei der Einbeziehung des medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen entscheiden. Bei der Anwendung von Medizinalhanf im Rahmen einer ambulanten Palliativversorgung ist die Entscheidung von Seiten der Kassen innerhalb von drei Tagen erforderlich. Wenn die Krankenkassen innerhalb dieser Frist nicht entscheiden, greift die Genehmigungsfiktion und der Antrag gilt als genehmigt.

Zudem sieht der Gesetzgeber eine Begleitstudie vor, über die Patienten im Vorfeld der Verordnung informiert werden müssen. Diese Begleiterhebung wird anonymisiert vom BfArM durchgeführt und soll Rückschlüsse über die Wirksamkeit von medizinischem Cannabis liefern. Ein sofortiger Therapiebeginn ist nur auf Privatrezept möglich. Allerdings muss auch für ein Privatrezept eine Erkrankung vorliegen, welche den Einsatz von medizinischem Cannabis rechtfertigt.

 

Aber: Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen wurde ausdrücklich nicht an das Vorliegen einer bestimmten Erkrankung geknüpft. Der Arzt braucht, anders als im Arztfragebogen abgefragt, keine Literatur zu nennen, mit der der Arzt die „positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf“ begründen soll. Hilfreich beim Ausfüllen des Fragebogens können allerdings Verweise auf bisherige Krankheiten sein, bei denen die Bundesopiumstelle in der Vergangenheit bereits eine Ausnahmeerlaubnis erteilt hat. Weitere hilfreiche Hinweise zur Stellung des Kostenübernahmeantrags hat die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin aufgelistet.

 

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Ist medizinisches Cannabis in allen Apotheken erhältlich?

Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer, äußerte sich im Rahmen der Vorstellung der Cannabisagentur wie folgt: „Jede Apotheke kann jetzt nach einer ärztlichen Verordnung Rezepturarzneimittel mit Cannabis herstellen und abgeben“. Nach unseren derzeitigen Erkenntnissen sind die Apotheken verpflichtet, entsprechende Rezepte einzulösen. Allerdings kann es bei einigen Sorten zu Lieferengpässen kommen.

TherCanni hat sich zum Ziel gesetzt die Lieferfähigkeit von Cannabis signifikant zu verbessern.

 

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Was sind pharmakologisch aktive Bestandteile von Cannabis

Bislang wurden insgesamt 113 verschiedene Cannabinoide identifiziert, deren Wirkungen im Detail meist noch unbekannt sind. Die aktuell am häufigsten diskutierten Cannabinoide, die vermutlich hauptsächlich für die therapeutischen Effekte verantwortlich sind, sind Cannabidiol (CBD, entdeckt 1940, erstmals chemisch synthetisiert 1963) und das psychoaktive (-)-Δ9-trans-Tetrahydrocannabinol (THC, entdeckt 1964). THC liegt in der pflanzlichen Droge überwiegend in einer Vorstufe als THC-Carbonsäure vor. Das pharmakologisch wirksame THC wird daraus durch Abspaltung von CO2 beim Erhitzen, z.B. Verdampfen oder Rauchen, erzeugt. Weitere natürlich vorkommende Cannabinoide sind Cannabigerol (CBG), Cannabinol (CBN), Cannabichromen (CBC) und Cannabidivarin.

 

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