Gesetze & Verordnungen

Übersicht der aktuellen Gesetztesänderungen zum Thema Cannabis

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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt erste Zwischenauswertung der Begleiterhebung bereit

9. Mai 2019

 

Mit dem am 10. März 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert. Darüber hinaus wird das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit dem Gesetz beauftragt, eine nicht-interventionelle Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln durchzuführen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt hier Daten einer ersten Zwischenauswertung der Begleiterhebung bereit. Die in der Präsentation dargestellten Daten beziehen sich insbesondere auf die Diagnose Schmerz, die in etwa 69 Prozent der bis April 2019 übermittelten Datensätze Grund für die Behandlung der jeweiligen Patientinnen und Patienten war. Mit über 3100 Fällen ist zur Symptomatik Schmerz eine erste Übersicht, insbesondere zu Alter und Geschlecht, Erkrankungsdauer und häufigen bzw. sehr häufigen Nebenwirkungen möglich. Weitere Daten werden voraussichtlich im Juli 2019 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht. Die Begleiterhebung läuft bis zum Jahr 2022. Bis dahin werden deutlich mehr Datensätze vorliegen, die eine differenziertere Auswertung erlauben. Insgesamt zeigen die bisherigen Erkenntnisse aus der Begleiterhebung weitestgehend erwartbare Resultate.

 

Link zum Entschließungsantrag

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Europäisches Parlament verabschiedet Cannabis-Resolution

13. Februar 2019

 

Während der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vom 13. Februar 2019 in Straßburg war der Einsatz von Cannabis in der Medizin ein Schwerpunkthema. Die Abgeordneten erörterten mit der Europäischen Kommission, wie Forschungslücken beim Einsatz von Cannabis in der Medizin geschlossen werden können. Dazu hat das Plenum am 13. Februar 2019 eine Entschließung angenommen.

 

"In dem Entschließungsantrag wird betont, dass die Kommission und die nationalen Behörden eine klare Unterscheidung zwischen medizinischem Cannabis und anderen Verwendungen treffen müssen. Kommission und Mitgliedstaaten werden aufgefordert, rechtliche Hindernisse, die die wissenschaftliche Forschung belasten, zu beseitigen. Die Forschung solle angemessen finanziert und die Kenntnisse über medizinisches Cannabis unter den Angehörigen der medizinischen Berufe verbessert werden.

 

Hintergrundinformationen

Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass es überzeugende Beweise dafür gibt, dass Cannabis und Cannabinoide eine therapeutische Wirkung bei der Behandlung von chronischen Schmerzen bei Erwachsenen und von Übelkeit und Erbrechen aufgrund einer Chemotherapie haben sowie zur Linderung der spastischen Lähmung aufgrund von multipler Sklerose wirksam eingesetzt werden können.

Während die WHO im Dezember 2017 offiziell empfohlen hat, den Stoff Cannabidiol (CBD) – ein Bestandteil von Cannabis – nicht international als kontrollierten Stoff zu erfassen, sind die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Einsatz von Cannabis in der Medizin sehr unterschiedlich"

Zitat aus "Aktuelles Europäisches Parlament"

 

Link zum Entschließungsantrag

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Weltgesundheitsorganisation empfiehlt Neuklassifizierung von Cannabis

Pressemitteilung vom 01.02.2019, Deutscher Hanfverband

 

Berlin, 01.02.2019 - Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen eine Neuklassifizierung von Cannabis, die den Umgang mit Cannabis grundlegend verändern und insbesondere die medizinische Nutzung erleichtern würde. Das geht aus einem Brief der WHO an UN-Generalsekretär António Guterres hervor, in dem Cannabis und seine Inhaltsstoffe THC und CBD neu bewertet werden. Eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe der WHO hatte zuvor die Risiken von Cannabis, THC und CBD untersucht und war zu dem Schluss gekommen, dass die Risiken die aktuelle Einstufung nicht rechtfertigen. Gleichzeitig wurde ein medizinischer Nutzen von Cannabis anerkannt.

 

Die Veröffentlichung dieser Stellungnahme war ursprünglich bereits für Dezember vorgesehen, wurde aber ohne Angabe von Gründen verschoben. Dadurch wird eine schnelle Entscheidung der UN-Suchtstoffkommission unwahrscheinlich, da sie bereits im März 2019 tagt und die Mitgliedstaaten Zeit brauchen, um die Empfehlung zu prüfen und zu kommentieren. Eine Entscheidung der UN über die Neueinstufung von Cannabis wird deshalb spätestens 2020 erwartet.

 

Gemäß den Empfehlungen der WHO sollen Cannabisblüten und Haschisch aus der Liste der gefährlichsten Drogen, der Anlage IV der Single Convention, gestrichen werden und nur noch in der Liste der weniger gefährlichen Drogen der Anlage I verbleiben. CBD-Präparate sollen, solange der THC-Gehalt 0,2% nicht übersteigt, gänzlich aus der Single Convention entfernt werden.

 

Der bekannte Cannabiswirkstoff THC soll in den Anlagen der internationalen Drogenübereinkommen so verschoben werden, dass seine medizinische Anwendung erleichtert wird, nicht jedoch die Freizeitanwendung.

 

DHV-Geschäftsführer Georg Wurth kommentiert die entspanntere Haltung der WHO wie folgt:

"Diese Stellungnahme der WHO ist ein Meilenstein in der Geschichte der weltweiten Cannabisdebatte. Angesichts der aktuell zahlreichen Beschlagnahmung von Nutzhanfblüten in Deutschland ist außerdem die Forderung der WHO wichtig, dass der Handel mit solchen Produkten keiner Einschränkung unterliegen sollte"

WHO postpones recommendation for rescheduling cannabis at UN summit

07.12.2018

 

The World Health Organization (WHO) postponed its much-anticipated recommendations about the international scheduling of cannabis, citing a need for more time to review its findings.

 

mehr… Marijuana Business Daily

Europa: Das Europäische Parlament bereitet eine Resolution zur Unterstützung der medizinischen Verwendung von Cannabis vor

 

"Entschließung des Europäischen Parlaments zum Einsatz von Cannabis in der Medizin"

 

Dubravka Šuica, Guillaume Balas, Urszula Krupa, Catherine Bearder, Estefanía Torres Martínez, Martin Häusling, Piernicola Pedicini, im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

 

Auszug aus dem Antrag:

Er “fordert die Mitgliedstaaten auf, den Ausbau des Wissens von medizinischem Personal zum Einsatz derartiger Arzneimittel auf Cannabis-Basis zu fördern und es in Betracht zu ziehen, es völlig dem professionellen Ermessen der Ärzte zu überlassen, Patienten mit entsprechenden Krankheiten Cannabis und Arzneimittel auf Cannabis-Basis zu verschreiben“.

 

Er “fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um den gleichberechtigten Zugang zu medizinischem Cannabis zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die Kosten für medizinisches Cannabis, wenn dieses zugelassen ist, wie bei anderen Arzneimitteln auch von den Krankenversicherungen übernommen werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Patienten eine sichere und gleichwertige Auswahl unterschiedlicher Arten von Arzneimitteln auf Cannabis-Basis zu bieten und sicherzustellen, dass die Patienten während ihrer Behandlung von spezialisiertem medizinischem Personal betreut werden“.

 

Europäisches Parlament vom 7. Juni 2018

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Deutschland: Bundestag

 

Am 19.01.2017 hat der Bundestag einstimmig der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zugestimmt. Nun ist rechtlich endlich möglich, was therapeutisch sinnvoll ist. Seit 10.März 2017 ist das Gesetz in Kraft getreten.

Kerninhalte des einstimmig beschlossenen Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften:

5. SGB §31 (6) Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn

 

  • eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
    1. nicht zur Verfügung steht oder
    2. im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelten Vertragsärztin/- arztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann.
  • eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

 

Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung für eine Versicherte oder einen Versicherten nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist. (Beweisumkehr & Sicherung der Therapiehoheit des Arztes)

 

Darüber hinaus sind folgende Anpassungen beschlossen worden:

 

  • Bearbeitungsdauer eines Antrages: Palliativ: 3 Tage / restl. Indikationen: 3 bzw. 5 Wochen
  • Beauftragung des BfArMs zu einer laufenden nicht-interventionellen Begleiterhebung (über 60 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes); der Patient ist über die anonymisierte Übermittlung der Daten zu informieren.

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Studien

Hier macht TherCanni wichtige Studien und Forschungsergebnisse verfügbar.

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CLASSIFICATION OF PSYCHOACTIVE SUBSTANCES: WHEN SCIENCE WAS LEFT BEHIND

2019 - In Classification of Drugs: when science was left behind, the Global Commission on Drug Policy explains how the biased historical classification of psychoactive substances has contributed to the "world drug problem". It is the first-ever comprehensive report providing a political reading of the current evaluation and classification, or "scheduling" of drugs according to their harms.

Psychoactive substances should be classified with regard to their potential for dependence and other harms. This is not the case today, where some substances are legally available because they are considered beneficial (medicines) or culturally important (alcohol), while others are seen as destructive, and are strictly prohibited. The classification of drugs is at the core of the international drug control system. As such, governments must ensure that such a classification is pragmatic and based on science and evidence, makes clear the benefits and harms of drugs, and allows for responsible legal regulatory models to control drugs.

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This report exposes how the biased historical classification of psychoactive substances has contributed to the "world drug problem". It is the first-ever comprehensive report providing a political reading of the current evaluation and classification of drugs according to their harms.

 

SEE REPORT

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DAS DROGEN (WAHRNEHMUNGS) PROBLEM

WIDER DIE VORURTEILE GEGENÜBER MENSCHEN, DIE DROGEN KONSUMIEREN

BERICHT 2017

WeltkommissionfDrogenpolitikBericht1

Frühere Berichte der Weltkommission für Drogenpolitik haben aufgezeigt, wie eine repressive Drogenpolitik auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene die potenziellen Schäden von Drogen verschärft. Der vorliegende Bericht konzentriert sich darauf, wie die gegenwärtige Wahrnehmung der Drogen und der Menschen, die sie konsumieren, die Prohibitionspolitik beeinflusst und umgekehrt. Dies, ohne die negativen Auswirkungen, die ein problematischer Drogenkonsum häufig auf das Leben von Menschen hat, in Frage zu stellen.

Tatsächlich sind drogenpolitische Reformen manchmal schwierig einzuführen, zu konzipieren oder umzusetzen, weil die gegenwärtigen Strategien und Maßnahmen oft auf Anschauungen und leidenschaftlichen Überzeugungen basieren. Was sachlich diskutiert werden sollte – wie zum Beispiel die Wirksamkeit der Schadensminderung – wird oft als moralische Debatte geführt. Der vorliegende Bericht analysiert die gängigsten Anschauungen

und Ängste, stellt sie den aktuellen Erkenntnissen über Drogen und die Menschen, die sie konsumieren, gegenüber und empfiehlt auf dieser Grundlage Veränderungen, die zu einer wirksameren Drogenpolitik führen …

 

Lesen Sie den kompletten Bericht.

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ScientificReportCannabisTreatmentinAutism

There has been a dramatic increase in the number of children diagnosed with autism spectrum disorders (ASD) worldwide. Recently anecdotal evidence of possible therapeutic effects of cannabis products has emerged. The aim of this study is to characterize the epidemiology of ASD patients receiving medical cannabis treatment and to describe its safety and efficacy. We analysed the data prospectively collected as part of the treatment program of 188 ASD patients treated with medical cannabis between 2015 and 2017. The treatment in majority of the patients was based on cannabis oil containing 30% CBD and 1.5% THC. Symptoms inventory, patient global assessment and side effects at 6 months were primary outcomes of interest and were assessed by structured questionnaires. After six months of treatment 82.4% of patients (155) were in active treatment and 60.0% (93) have been assessed; 28 patients (30.1%) reported a significant improvement, 50 (53.7%) moderate, 6 (6.4%) slight and 8 (8.6%) had no change in their condition. Twenty-three patients (25.2%) experienced at least one side effect; the most common was restlessness (6.6%). Cannabis in ASD patients appears to be well tolerated, safe and effective option to relieve symptoms associated with ASD.

 

Lesen Sie den kompletten Report.

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High-resolution crystal structure of the human CB1 cannabinoid receptor

Zhenhua Shao, Jie Yin, Karen Chapman, Magdalena Grzemska, Lindsay Clark, Junmei Wang & Daniel M. Rosenbaum, High-resolution crystal structure of the human CB1 cannabinoid receptor,

Nature Vol, 540, pp 602–606 (22 Dec. 2016)

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Thema der Publikation: Die Kristallstruktur des CB1 Rezeptors, also des im ZNS (und in der Peripherie) liegenden Rezeptors, der hauptsächlich für die Wirkung von THC verantwortlich gemacht wird.

 

Hier der Link zur Publikation.

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National Academies of Sciences, Engineering and Medicine - The Health Effects of Cannabis and Cannabinoids: The Current State of Evidence and Recommendations for Research

Kurze Zusammenfassung (von Dr. Ulrich Thibaut) des Berichts der amerikanischen Akademien der Wissenschaft, der Technik und der Medizin zum Thema:

„The Health Effects of Cannabis and Cannabinoids“ (January 2017)

„Auswirkungen von Cannabis und Cannabinoiden auf die Gesundheit“ (Januar 2017)

In den letzten 20 Jahren gab es erhebliche Veränderungen in der Cannabis-Politik [Anm. des Übersetzers: der USA]. Bis heute haben 28 Bundesstaaten der USA sowie der Distrikt von Columbia Cannabis zur Behandlung von Krankheiten legalisiert (NCSL, 2016). Acht dieser Staaten und der Distrikt von Columbia haben Cannabis auch für den Freizeitgebrauch legalisiert. Diese bahnbrechenden Änderungen in der Politik haben veränderte Verhaltensmuster beim Cannabiskonsum zur Folge und verändern deutlich das von der Öffentlichkeit wahrgenommene Risikoniveau. Basierend auf einer jüngsten landesweiten Umfrage, berichten 22,2 Millionen Amerikaner im Alter von 12 Jahren und älter Cannabis in den vergangenen 30 Tagen konsumiert zu haben. Zwischen 2002 und 2015 hat der Anteil der Konsumenten dieser Altersgruppe, die angeben, Cannabis im vergangenen Monat konsumiert zu haben, stetig zugenommen (CBHSQ, 2016).

 

Trotz der umfangreichen Änderungen in der Politik auf bundesstaatlicher Ebene und dem schnellen Anstieg der Verwendung von Cannabis sowohl für medizinische Zwecke als auch für Freizeitzwecke sind schlüssige Beweise für die kurz- und langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen (Schäden und Nutzen) des Cannabiskonsums schwer zu fassen. Ein Mangel an wissenschaftlicher Forschung hat zu einem Mangel an Informationen über die gesundheitlichen Auswirkungen des Cannabiskonsums geführt, der insbesondere für schutzbedürftige Menschen und Bevölkerungsgruppen wie z.B. Schwangere und Jugendliche ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen kann. Im Gegensatz zu anderen Stoffen, wie Alkohol oder Tabak, deren Verwendung ein Risiko darstellt, gibt es keine anerkannten Standards, die Einzelpersonen dabei unterstützen, Entscheidungen in Bezug auf die Frage zu treffen, ob, wann, wo und wie Cannabis für sie sicher und in Bezug auf therapeutische Anwendungen effektiv zu verwenden ist.

 

In diesem Zusammenhang wurde im März 2016 die Abteilung für Gesundheit und Medizin (ehemals Institute of Medicine [IOM] 1) der National Academies of Sciences, Engineering and Medicine (kurz: die National Academies) aufgefordert einen Sachverständigenausschuss einzuberufen, der den Auftrag erhielt, eine umfassende Überprüfung der Literatur zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Verwendung von Cannabis und / oder seiner Bestandteile vorzunehmen, die seit der Veröffentlichung des IOM-Berichts 1999 Marihuana und Medizin erschienen ist. Der aus diesem Auftrag resultierende Ausschuss für die gesundheitlichen Auswirkungen Marihuana bestand aus 16 Experten aus den Fachgebieten: Marihuana, Sucht, Onkologie, Kardiologie, Neuro-Entwicklung, Atemwegserkrankungen, Pädiatrie und Jugendgesundheit, Immunologie, Toxikologie, präklinische Forschung, Epidemiologie, Systematik in der Wissenschaft und öffentliche Gesundheit. Die Sponsoren des Berichts umfassen föderale, bundesstaatliche, philanthropische und nichtstaatliche Organisationen, einschließlich der folgenden [Anm. des Übersetzers: in Originalsprache bezeichneten] Institutionen:

 

Alaska Mental Health Trust Authority; Arizona Department of Health Services; California Department of Public Health; CDC Foundation; Centers for Disease Control and Prevention (CDC); The Colorado Health Foundation; Mat-Su Health Foundation; National Highway Traffic Safety Administration; National Institutes of Health/National Cancer Institute; National Institutes of Health/National Institute on Drug Abuse; Oregon Health Authority; the Robert W. Woodruff Foundation; Truth Initiative; U.S. Food and Drug Administration; and Washington State Department of Health.

 

Der Auftrag an den Ausschuss war dabei wie folgt formuliert:

Die nationalen Akademien der Wissenschaften, der Technik und der Medizin (kurz: Die nationalen Akademien) ernennen einen Ad-hoc-Ausschuss, um eine umfassende, gründliche Überprüfung wissenschaftlicher Beweise zu gesundheitlichen Auswirkungen der Verwendung von Marihuana und / oder seiner Bestandteile durchzuführen. Der Ausschuss wird einen Konsensus-Bericht mit zwei Hauptabschnitten entwickeln:

(1) In einem Abschnitt des Berichts wird zusammengefasst, was über die gesundheitlichen Auswirkungen der Verwendung von Marihuana derzeit bekannt ist

und,

(2) ein Abschnitt des Berichts wird mögliche therapeutische Anwendungen von Marihuana zusammenfassen.

 

Der Bericht wird auch Hintergrundinformationen und einen Überblick über das Cannabinoid/Endocannabinoid-System, die Geschichte der Cannabis Verwendung in den Vereinigten Staaten von Amerika und die Regulierungs- und Politiklandschaft beinhalten. Darüber hinaus wird der Bericht Empfehlungen zu einer Forschungsagenda skizzieren, welche die kritischsten Forschungsfragen bezüglich der Auswirkungen des Konsums von Marihuana auf die Gesundheit identifiziert und Ergebnisse in Bezug auf Fragen zu Risiken und therapeutischen Effekten liefern kann. Die Forschungsagenda soll diese Fragen kurzfristig (d. h. innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraums) beantworten sowie alle Schritte identifizieren, die sicherstellen, dass in dieser kurzen Frist genügend relevante Daten gesammelt werden, um auch langfristige Fragen beantworten zu können (z. B. angemessene Fragen zu großen epidemiologischen Studien, zur Erhebung klinischer Daten oder zur anderweitigen Datenerfassung und zur Beseitigung von Hindernissen bei der Verknüpfung zwischen den erhobenen Daten und Sterbe-/Todesursachenregistern, um eine Abschätzung der Gesamtmorbidität und Schätzungen der Effekte auf die Sterblichkeit zu ermöglichen). Der Ausschuss sollte sich dabei auf die Fragen konzentrieren, die das größte Potenzial für Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben, während sie gleichzeitig Licht auf die Eigenschaften von Marihuana und dessen gesundheitlichen Auswirkungen bei kurz- wie auch langfristiger Verwendung werfen.

 

Bei seiner Arbeit wird der Ausschuss eine umfassende Prüfung und Bewertung der vorliegenden wissenschaftlichen Beweise durchführen und dabei anerkannte wissenschaftliche Methoden der Literatursuche, der Evidenzprüfung, Einstufung und Synthese anwenden. Die Auswahl der Studien, die hinsichtlich gesundheitlicher Risiken überprüft werden, sollte dabei so breit wie möglich angelegt sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf epidemiologische und klinische Studien, und sie sollte toxikologische Studien sowie Tierversuche einschließen, wenn dies vom Ausschuss als angemessen erachtet wird.

 

Der Ausschuss wird auf der Grundlage der vorliegenden Beweise auch zusammenfassende Feststellungen zur Kausalität treffen. Je nach Relevanz und methodischer Stringenz können hierfür sowohl US-amerikanische als auch internationale Studien herangezogen werden.

–––––

Committee on the Health Effects of Marijuana: An Evidence Review and Research

Agenda; Board on Population Health and Public Health Practice; Health and

Medicine Division; National Academies of Sciences, Engineering, and Medicine

2017

 

Hier der Link zum Bericht der Komission: (ein kostenloser Download der PDF-Version des Berichts in englischer Sprache ist über den blauen Balken im oberen rechten Bereich der Seite möglich)

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Kongresse & Veranstaltungen

Übersicht der aktuellen Kongresse und Veranstaltungen zum Thema Cannabis

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Bern

28. - 30. Mai 2021

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